Gesamtkatalog

Kategorie I: Handschuhe einfacher Ausführung - nur für Minimale Risiken Handschuhe einer einfachen Ausführung zum Schutz gegen minimale Risiken (z.B. Haushaltshandschuhe) dürfen von Herstellern selbst getestet und zertifiziert werden. Kategorie II: Handschuhe mittlerer Ausführung - für Mittlere Risiken Handschuhe zum Schutz gegen mittlere Risiken (z.B. Handschuhe für allgemeine Arbeiten mit einer guten Schnitt-, Abrieb- und Durchstichfestigkeit) müssen von einer unabhängigen akkreditierten Zertifizierungsstelle („Notified Body“) getestet und zertifiziert werden. Nur diese akkreditierten Zertifizierungsstellen sind zur Erteilung einer CE-Kennzeichnung berechtigt, ohne die Handschuhe nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Jede akkreditierte Zertifizierungsstelle hat eine eigene IDNum- mer. Name und Adresse der akkreditierten Zertifizierungsstelle für das Produkt müssen in der den Handschuhen beigefügten Gebrauchsanleitung angegeben sein. Kategorie III: Handschuhe komplexer Ausführung - für Irreversible bzw. Tödliche Risiken Handschuhe zum Schutz gegen Tödliche oder Irreversible Risiken (z.B. Chemikalien), müssen ebenfalls von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle getestet und zertifiziert werden. Darüber hinaus muss das vom Hersteller zur Garantie der Homogenität seiner Produktion oder das Testen der einheitlichen Qualität des Endprodukts eingesetzte Qualitätssicherungsverfahren von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die Stelle, die diese Prüfung durchführt, muss neben der CE-Kennzeichnung durch eine ID-Nummer angegeben werden (in diesem Beispiel: 0493). Normen für Schutzhandschuhe Die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen, die spätere Bereitstellung auf dem Markt sowie die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstun- gen (PSA) findet sich in der Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstun- gen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115). Die PSAV ist für die Schweiz massgebend und ist am 21. April 2018 gleichzeitig mit der An- wendbarkeit der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft getreten und setzt deren Anforderungen um. S eite 824 R eg . 16 N ormen f ü r S chutzhandschuhe 15 . 02 . 2026

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