Gesamtkatalog
Kategorie I: Handschuhe einfacher Ausführung - nur für Minimale Risiken Handschuhe einer einfachen Ausführung zum Schutz gegen minimale Risiken (z.B. Haushaltshandschuhe) dürfen von Herstellern selbst getestet und zertifiziert werden. Kategorie II: Handschuhe mittlerer Ausführung - für Mittlere Risiken Handschuhe zum Schutz gegen mittlere Risiken (z.B. Handschuhe für allgemeine Arbeiten mit einer guten Schnitt-, Abrieb- und Durchstichfestigkeit) müssen von einer unabhängigen akkreditierten Zertifizierungsstelle („Notified Body“) getestet und zertifiziert werden. Nur diese akkreditierten Zertifizierungsstellen sind zur Erteilung einer CE-Kennzeichnung berechtigt, ohne die Handschuhe nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Jede akkreditierte Zertifizierungsstelle hat eine eigene IDNum- mer. Name und Adresse der akkreditierten Zertifizierungsstelle für das Produkt müssen in der den Handschuhen beigefügten Gebrauchsanleitung angegeben sein. Kategorie III: Handschuhe komplexer Ausführung - für Irreversible bzw. Tödliche Risiken Handschuhe zum Schutz gegen Tödliche oder Irreversible Risiken (z.B. Chemikalien), müssen ebenfalls von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle getestet und zertifiziert werden. Darüber hinaus muss das vom Hersteller zur Garantie der Homogenität seiner Produktion oder das Testen der einheitlichen Qualität des Endprodukts eingesetzte Qualitätssicherungsverfahren von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Die Stelle, die diese Prüfung durchführt, muss neben der CE-Kennzeichnung durch eine ID-Nummer angegeben werden (in diesem Beispiel: 0493). Europäische Normen für Schutzhandschuhe Erfüllung der PSA-Richtlinie 89/686/EWG Sie finden den kompletten und ausführlicheren Leitfaden für HANDSCHUH- NORMEN von Ansell in unserem Onlineshop unter www.gummischwarz.ch Die Richtlinie unterscheidet zwei Klassen von Handschuhen zum Schutz einerseits gegen „minimale” und andererseits gegen „hohe” Risiken. Gefahren, die zwischen diesen beiden Schutzklassen liegen, lassen sich als „mittlere” Risiken bezeichnen. Für eine Erfüllung der Richtlinie 89/686/EWG muss das Risiko ermittelt und Handschuhe der entsprechenden Schutzklasse ausgewählt werden. Zur Erleichterung und Unterstützung Ihrer Auswahl wurde ein Kennzeichnungssystem entwickelt. Beachten Sie bitte, dass für die ursprüngliche PSA-Richtlinie 89/686/EWG Neufassungen in Form der Richtlinie 93/95/EWG sowie der CE-Kennzeichnungsrichtlinien 93/68/EWG und /58 EWG bestehen. S eite 695 R eg . 16 E uropäische N ormen f ü r S chutzhandschuhe 16 05 . 06 . 2024
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